Verpflichtender Sprachtest MIKA-D

Ihr Kind wächst mehrsprachig auf - und hat nicht Deutsch als Erstsprache?

 

Dann kann es sein, dass es - zusätzlich zur Schulreife-Überprüfung -  zu einer speziellen Überprüfung der Deutsch-Kenntnisse eingeladen wird. Dies kann ein gesonderter, weiterer Termin sein, oder auch im Anschluss an die Reifeüberprüfung stattfinden.

 

MIKA-D bedeutet Messinstrument zur Kompetenzanalyse Deutsch und wurde vom Bundesministerium angeordnet - ist also verpflichtend.

 

Nach dieser Testung, die in Einzel-Settings (1 Lehrerin pro Kind) durchgeführt wird, kann das sprachliche Können Ihres Kindes eingeschätzt - und es können spezielle Fördermaßnahmen zugeordnet werden.