FAQ - frequently asked questions: ...häufig gestellte Fragen...

Immer wieder werden uns von künftigen SchülerInnen-Eltern sehr ähnliche oder gleiche Fragen gestellt. Vollkommen verständlich, denn man möchte gut informiert sein!

Die wichtigsten Fragen werden hier genannt und beantwortet.

Diese FAQ werden regelmäßig ergänzt. 

Wahrscheinlich finden Sie auch eine Antwort auf IHRE Frage...

Wenn nicht, können Sie gern Ihre Frage per Mail an die Direktion schicken!

Mein Kind ist erst 1, 2, 3, 4, .... Jahre alt. Kann ich mir jetzt schon einen Platz an meiner Wunsch-Volksschule "reservieren"?

Nein.

Hier gibt es keine "Reservierung" von Plätzen.

 

Erst wenn Sie das Schreiben des Magistrats erhalten, dass Ihr Kind schulpflichtig wird, können Sie Ihre Wunsch-Volksschule kontaktieren. Dies sind klare Vorgaben der Behörden.

Wenn ich früher in der Schule anrufe - bekomme ich dann eher einen "Fixplatz" zugeteilt?

 

Nein.

Plätze werden nicht "reserviert", da die Schule von sich aus keine Plätze vergeben kann. Dies obliegt dem Magistrat.

Die Reihenfolge der Anmeldung spielt daher keine Rolle und wird nicht berücksichtigt.

Wir ersuchen Sie, im Zeitraum 1. bis 23. Dezember einen Termin zu vereinbaren (telefonisch).

 

 

 

Kann ich mein Kind - in die Vorschulklasse - einschreiben lassen, auch wenn es noch nicht schulpflichtig ist? Mir wäre das lieber als noch ein Kindergartenjahr...

Nein.

Die Vorschulklasse ist dafür nicht gedacht.

 

Viele Eltern fragen bei uns an, weil sie der Meinung sind, ihr Kind wäre bereits mit vier  Jahren reif genug für die Vorschule, denn im Kindergarten wäre es unterfordert.

 

Die Vorschulklasse ist aber kein "Ersatz" für das letzte Kindergarten-Jahr, sondern speziell für jene Kinder gedacht, die (aufgrund ihres Alters) zwar bereits schulpflichtig sind, aber noch nicht (ganz) schulreif.

 

Hier muss der Platz freigehalten werden für Kinder, die das Vorschuljahr wirklich brauchen, weil sie bereits die Schule besuchen müssen.

 

Wenn Sie glauben, Ihr Kind bräuchte zusätzliche Förderung, sprechen Sie bitte mit Ihrer Kindergarten-Pädagogin oder nützen Sie Angebote wie z.B.: Workshops, Turnverein, Erlernen eines Musikinstrumentes....

Mein Kind ist (knapp) nicht schulpflichtig... Kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?

Ja, aber....:

Prinzipiell können Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen.

 

Hier der Gesetzestext:

Vorzeitige Aufnahme noch nicht schulpflichtiger Kinder

Noch nicht schulpflichtige Kinder, die  erst bis zum 1. März des kommenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, jedoch schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen (d.h. geistig und körperlich in der Lage sind, dem Unterricht der 1. Schulstufe zu folgen), können am Anfang des Schuljahres vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, wenn die Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte innerhalb der Einschreibfrist bei der Direktion der Volksschule schriftlich darum ansuchen.

 

Unsere Erfahrung: oft wird eine vorzeitige Einschulung von Eltern hauptsächlich deshalb gewünscht, weil - z.B.: die beste Kindergartenfreundin gerade eingeschult wird - und das eigene Kinder noch nicht, weil es z.B.: erst im November (nach Schulbeginn) sechs Jahre alt wird. Eine Trennung der Kinder wäre ja schade, also...

 

Manche Eltern sind aber auch sehr überzeugt von der Intelligenz ihres Kindes - und möchten es so viel wie möglich und so früh wie möglich fördern.

 

Wir empfehlen eine vorzeitige Einschulung generell nicht - und lassen die in Frage kommenden Kinder, um wirklich sicherzugehen, dass sie die erste Klasse problemlos bewältigen können, zusätzlich zur normalen Schulreife-Überprüfung auch von der Schulpsychologie und dem Schularzt "anschauen".

 

Bedenken Sie, dass es nicht allein auf Intelligenz und Talent ankommt, sondern auch auf die emotionale und soziale Reife.

Auch wenn Ihr Kind schon "alle Buchstaben kennt und bis über 100 zählen kann", fällt es ihm vielleicht schwer, sich regelmäßig am Nachmittag zur Hausaufgabe hinzusetzen, kleinere Misserfolge "wegzustecken" oder 4 Stunden lang gut "aufzupassen"...

 

Wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, so geht das nur, wenn das Kind fit für die ERSTE Klasse ist, denn es wird - trotz des nicht vorhandenen Schulpflicht-Alters "für schulreif erklärt" und muss daher die 1. Klasse besuchen.

 

Ein Besuch der Vorschulklasse  (per Definition für Kinder, die schulpflichtig aber noch nicht schulreif sind) ist hier (nicht schulpflichtig aber bereits schulreif) nicht vorgesehen.

 

"Schenken" Sie Ihrem Kind doch ein weiteres schönes Jahr im Kindergarten.

"Über-reife" Kinder haben später einen spielend leichten Einstieg und einen großen Vorteil, während manche vorzeitig eingeschulte Kinder Probleme haben...

 

Mein Kind ist ein "Frühchen" (zu früh geboren)...muss es trotzdem schon in die Schule gehen?

Ja oder nein - das ist Ihre Entscheidung.

Eltern eines "Frühchens" können aussuchen, ob für die Schulpflicht der tatsächliche Geburtstag ihres Kindes - oder (bei früherer Geburt) der laut Mutter-Kind-Pass errechnete Geburtstermin (nach Stichtag 31. August) herangezogen werden soll.

 

Falls dies für Sie zutrifft, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung, wenn Sie das Schreiben des Magistrats erhalten haben.

 

Ihr Kind kann dann  - wenn Sie das möchten -  auch erst ein Jahr später eingeschult werden. Das ist häufig eine gute Entscheidung...

Hat der Kindergarten, den mein Kind besucht, Einfluss auf die Schulplatz-Zuteilung?

Nein.

Für die Schulplatz-Zuteilung des Magistrats Salzburg spielt es keine Rolle, welchen Kindergarten Ihr Kind besucht.

 

Auch die räumliche Nähe zwischen Schule und Kindergarten führt weder zu einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung.

 

Eventuelle "Empfehlungsschreiben" des Kindergartens... können nicht berücksichtigt werden.

Hat die Schule (selbst) Einfluss darauf, welche Kinder aufgenommen werden?

Nein.

Nur Privatschulen können ihre Schülerinnen und Schüler "aussuchen".

Man kann auch keinen Platz "reservieren", wenn man ein halbes Jahr vor der Einschreibung anruft...

 

Die Schulplatzzuweisung obliegt NICHT der Schulleitung, sondern richtet sich ausschließlich nach den Richtlinien der Stadt Salzburg.

Die Reihung beruht auf einem Punktesystem der Magistratsabteilung für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Kann ich mir Klasse / Lehrerin / MitschülerInnen aussuchen? Stichwort: Wunschliste

Nein.

Das geht aus schulorganisatorischen Gründen nicht.

 

Wir versuchen, Ihr Kind, wenn möglich, mit  e i n e m  Kind, das es bereits kennt (z.B.: aus dem gleichen Kindergarten), zusammen in eine Klasse zu geben.

 

Da wir auf die passende Klassenzusammensetzung ALLER Klassen achten müssen (z.B.: Buben/Mädchen-Gleichgewicht), ist es nicht möglich, spezielle Wünsche von 60 bis 80 Einschreiber-Eltern zu erfüllen.

Bitte lesen Sie dazu im Menü unter: "Zur Klasseneinteilung" nach.

 

 

 

Kann ich mein Kind an mehreren Schulen einschreiben lassen - vorsichtshalber?

Ja und nein...

An zwei oder mehreren staatlichen Schulen ist das nicht möglich.

Im Brief des Magistrats steht die Ihrem Wohnort nächstgelegene Schule.

Wenn Sie eine andere Erstwunsch-Schule haben, kontaktieren Sie bitte diese, um Ihr Kind dort einschreiben zu lassen, und melden Ihr Kind an der im Brief genannten Schule ab.

 

An einer staatlichen Schule UND einer Privatschule können Sie Ihr Kind  "parallel" anmelden.

Aber: vor der Schulreife-Überprüfung müssen Sie sich dann auch hier entscheiden, denn an BEIDEN Schulen kann Ihr Kind nicht getestet werden.

Die Schule, an der Sie den Testtermin vereinbaren, ist somit die Erstwunsch-Schule.

 

Nützen Sie Tage der offenen Tür und die Internet-Auftritte der Schulen, um sich ein Bild zu machen.

Bis zur administrativen Einschreibung müssen Sie eine Entscheidung getroffen haben, auch wenn dies schwerfällt.

 

Bitte auch immer mit-bedenken, ob Sie eine Nachmittagsbetreuung brauchen. Diese können wir leider derzeit an unserem Standort nicht bieten...

 

Was passiert, wenn mein Kind an der Erstwunsch-Schule keinen Platz bekommt?

Das kann manchmal passieren, wenn - z.B.: an der Erstwunsch-Schule nicht genügend freie Plätze sind (Raumkapazität).

z.B.: Es wohnen sehr viele Kinder im engsten Radius um die Schule - und Ihr Kind wohnt weiter entfernt... --> Je näher man am Wunsch-Schulstandort wohnt, desto mehr Punkte bekommt man auf der Punkteliste des Magistrats.

 

Das heißt, die zur Verfügung stehenden Plätze werden zuerst an die fußläufig näher wohnenden Kinder vergeben.

 

In diesem Fall könnte es schwierig werden, einen freien Platz zu "ergattern".

 

Wenn Sie Ihr Kind an der Erstwunsch-Schule einschreiben, können Sie der Schulleitung dort einen Zweitwunsch bekanntgeben, der an das Magistrat weitergeleitet wird.

 

Sollte die Aufnahme an der Erstwunsch-Schule nicht "klappen", wird der Zweitwunsch, nach Möglichkeit, berücksichtigt...

Die Entscheidung für die Zuteilung liegt nicht bei den Schulen, sondern richtet sich nach dem Punktesystem des Schulamts/Magistrats.

Wann weiß ich fix, dass ich einen Platz für mein Kind an der Erstwunsch-Schule bekomme?

Wenn Sie in direkter Nähe der gewünschten Schule wohnen, wird es schnell klar sein, dass Ihr Kind einen Platz bekommt.

Sollten Sie weiter entfernt wohnen (und dadurch weniger Punkte auf der Punkteliste des Magistrats haben, als andere Eltern), kann es bis ca. April/Mai dauern, bis Sie es fix wissen...

 

Die letztendliche Entscheidung (Schulzuweisung) liegt nicht bei den Schulen, sondern richtet sich nach den Vorgaben (Punkte-Liste) des Magistrats/Schulamts und wird oft endgültig erst im April/Mai getroffen.

Es dauert deshalb so lange, weil hier über ALLE Einschreiber-Kinder der gesamten Stadt entschieden werden muss...

 

Sollte Ihr Kind nicht der Erstwunsch-Schule zugewiesen werden können, würden Sie durch das Magistrat informiert, sobald dies feststeht.

 

 

 

Gibt es einen eigenen Schul-Bus?

Nein.

Es gibt keinen Schul-Bus, auch wenn die Schulkinder den 34-er-Bus der Verkehrsbetriebe meistens so nennen. ;-)

 

Viele unserer SchülerInnen benützen den Bus (Linie 34), um den Schulweg zu meistern.

Sollten Sie eine Schülerfreifahrt (= S'Cool-Card) für Ihren Sohn/ Ihre Tochter benötigen, melden Sie dies bitte spätestens im Rahmen des Elternabends im Juli (gerne bereits im Juni - per Mail) der Schulleitung.

 

Über die Direktion kann dann ein Formular (= Bestätigung der Schule) mit individuellem Code ausgedruckt werden, welches Ihnen, bzw. Ihrem Kind, mitgegeben wird.

Sie selbst beantragen dann mit diesem Code am Formular die Schülerfreifahrt für Ihr Kind online und bekommen die Karte postalisch zugesendet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internet-Seite der Salzburger Verkehrsbetriebe - und auf unserer Homepage im Elternservice für SchülerInnen-Eltern...

 

Organisiert die Schule für mich eine Nachmittagsbetreuung für mein Kind?

Nein.

An unserem Standort ist leider keine Nachmittagsbetreuung möglich.

Eine außerschulische Betreuungsorganisation fällt nicht in unseren Kompetenzbereich.

Hier dürfen und können wir als Schule nicht aktiv werden.

 

Dass wir keine schulische Nachmittagsbetreuung haben liegt nicht daran, dass wir eine solche nicht anbieten möchten, sondern an den räumlichen / baulichen Voraussetzungen des Schulgebäudes, die das nicht zulassen

 

Die Stadt Salzburg - als Schulerhalter - müsste hier entscheiden, weitere Räumlichkeiten anzubauen.

 

Wenn Sie aus beruflichen Gründen dringend eine Nachmittagsbetreuung brauchen, empfehlen wir, dass Sie sich weitere Schulen ansehen, die über ein schulisches Betreuungsangebot (GTS) verfügen (z.B.: im näheren Umkreis die VS Liefering 2, die VS Taxham, die VS Lehen1+2, die VS Maxglan 1+2,...).

 

Alternativ dazu können Sie sich natürlich auch selbst eine Nachmittagsbetreuung organisieren (z.B.: Tagesmutter über TEZ Tageselternzentrum Sbg. oder über das Hilfswerk Sbg.).

 

Informationen dazu finden Sie unter: Wohin am Nachmittag...

 

 

 

 

 

Bekomme ich eine "Auswertung" des Schulreife-Tests bzw. Sprachtests meines Kindes?

Nein.

Sollte Ihr Kind für die VSK (= Vorschulklasse) vorgesehen sein, werden Ergebnisse der standardisierten Testung telefonisch besprochen.

Zusätzlich erhalten Sie den Bescheid (Besuch der VSK) schriftlich per Post.

Ist Ihr Kind einer ersten Klasse zugeteilt, werden Sie schriftlich darüber informiert ("schulreif").

 

Eine detaillierte "Auswertung" erhalten Sie nicht, da dies zeitlich / administrativ nicht zu bewältigen wäre (bei bis zu 80 SchuleinschreiberInnen-Eltern pro Testung...).

Zudem dürfen die standardisierten Testunterlagen nicht an Eltern weitergegeben werden.Gleiches gilt für den Sprachtest, Mika-D.

 

Wir erstellen weder "Berichte" an die Eltern, noch "Förderpläne" für die Zeit bis zum Schulbeginn.

 

Aber: im Rahmen der Elternabende im Jänner/Juni erhalten Sie viele Tipps zur Förderung vor Schuleintritt, die Sie gern daheim nützen und in den Familien-Alltag integrieren können.

 

Und: die -Pädagogin Ihres Kindes steht Ihnen sicher auch beratend zur Seite, wie Sie Ihr Kind im letzten Kindergarten-Jahr zuhause fördern können.

 

 

 

Müsste mein Kind die Schulreife-Überprüfung an der Zweitwunsch-Schule wiederholen, wenn es an der Erstwunsch-Schule keinen Platz bekäme?

Nein...

Wenn Ihr Kind an der Erstwunsch-Schule eingeschrieben wurde und die Schulreife-Überprüfung dort gemacht hat, muss es diese (normalerweise) nicht noch einmal an der Zweitwunsch-Schule wiederholen.

Es gab Sonderfälle, bei denen dies der Fall war, doch diese sind äußerst selten.

 

 

 

Ich habe mein Kind an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht angemeldet. Warum muss es dennoch an einer anderen VS hinsichtlich Schulreife getestet werden?

Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht (z.B.: Waldorfschule Rudolf Steiner) können auch LehrerInnen beschäftigen, die nicht staatlich geprüft und für das Lehramt zugelassen wurden.

Deshalb erfolgt die Schulreife-Überprüfung an der (nächstgelegenen) öffentlichen Volksschule und wird der Privatschule (ohne Öffentlichkeitsrecht) dann mitgeteilt.

 

Privatschulen MIT Öffentlichkeitsrecht (z.B.: Kath. Privat-VS Schwarzstraße, Evang. VS der Diakonie...) führen selbst Testungen an ihren Standorten durch.

 

 

 

Was ist, wenn mein Kind o.B. (ohne religiöses Bekenntnis) ist - und die Religionsstunde am Vormittag stattfindet: wer beaufsichtigt mein Kind dann?

Ihr Kind wird dann einer anderen Klasse (in der gerade nicht Religionsunterricht stattfindet) zur Beaufsichtigung zugeteilt.

Wir nehmen die Aufsichtspflicht sehr ernst - keine Sorge!

 

Fällt die Religionsstunde auf die 1. oder 5. Stunde (= "Rand-Stunde"), können Sie, wenn Sie möchten, Ihr Kind später in die Schule schicken, bzw. es - nach Ihrem schriftlichen Einverständnis - früher abholen/heimgehen lassen.

Dies klären Sie dann im Gespräch mit der KlassenlehrerIn.

 

O.B.-Kinder können - wenn Sie das wünschen, auch zu einem Religionsunterricht nach Wahl angemeldet werden. Sie finden die Informationen dazu im Elternservice, im Menüpunkt Religionsunterricht.

 

 

Weitere Fragen?

Nützen Sie bitte die weiteren Punkte im Menü bzw. auch den Bereich Elternservice für Schülerinnen-Eltern auf dieser Seite!

Auch dort gibt es viele Informationen...

 

Weitere Infos erhalten Sie im Rahmen unserer Veranstaltungen für EinschreiberInnen-Eltern (Tag der offenen Tür, Elternabende...).